Um nach Kuba zu fliegen bzw. dort einzureisen, sind verschiedene Vorschriften einzuhalten und Dokumente beizubringen.

Eine dieser Vorschriften ist, der Besitz eines bereits bezahlten Rück- oder Weiterflugtickets. Das bedeutet zeitgleich, dass oneway-Flüge nach Kuba nicht möglich sind. Hintergrund ist wohl, dass Kuba nicht für die Ausreise aufkommen möchte, für den Fall dass man nicht mehr ausreichend Devisen besitzt um auf eigene Kosten das Land zu verlassen.

Viele Reisende sind vor Ihrem Abflug noch unschlüssig, wie lange Sie auf der Insel bleiben möchten. Der Termin für den Rückflug steht schlichtweg noch nicht fest.

In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit als ein sogenanntes Flugticket mit flexibel zu gestaltendem Rückflugdatum zu erwerben. Dieses erlaubt den Rückflugtermin, sofern von der Fluggesellschaft angeboten, erst zu einem späteren Zeitpunkt zu wählen.

Alternativ kann man auch einen regulären Rückflug buchen, welcher weit genug in der Zukunft liegt. So bleibt die Möglichkeit das Datum des Rückfluges aus dem Urlaubsort, durch eine Umbuchung zu ändern. Selbstverständlich muss man in diesem Fall die Kosten für die Umbuchung fest einplanen.

Hat man dieses kleine Detail nicht rechtzeitig in Erfahrung gebracht, muss man vor dem Check-In entweder umgehend einen Rückflug kaufen, oder man tritt die Reise nach Kuba nicht an. Die meisten Fluggesellschaften bzw. deren Mitarbeiter kontrollieren streng, ob alle Voraussetzungen wie auch der Besitz des gültigen Einreisevisums erfüllt sind.