Auslandskrankenversicherung für den Kubaurlaub

Rechtliche Situation:

Seit dem 01.05.2010 ist für einen Aufenthalt/Urlaub in Kuba eine gültige Auslandskrankenversicherung nachzuweisen (siehe unten). Diese Vorgabe gilt nicht nur für Besucher aus dem Ausland, sondern auch für ständig im Ausland lebende kubanische Staatsbürger.

Die Kontrollen am Flughafen sind eher selten und wie Stichproben anzusehen. Individualreisende, oder Urlauber die länger auf der Insel bleiben wollen als die 30 Tage, zu welcher das Standardbesuchervisum (die Touristenkarte) einmalig berechtigt, kommen nicht darum herum, einen gültigen Versicherungsschutz für das Ausland zu besorgen. Denn spätestens bei der Verlängerung um weitere 30 Tage muss man den Krankenversicherungsschutz vorzeigen.

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