AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Vertragsgegenstand / Geltungsbereich der AGB

  1. Die Firma Onlinemarketing Dominik Stauffer, Heidemannstr. 25-27 Rgb., 80939 München (nachfolgend „Anbieter“ genannt) betreibt mehrere Themenportale im Internet und erbringt damit verknüpfte Marketingleistungen. Diese Themenportale bieten Suchfunktionen mit vielfältigen redaktionellen Inhalten zu dem jeweiligen Themengebiet an (nachfolgend „Portale“ genannt). Eines der Angebote ist ein Verzeichnisdienst bei dem private und gewerbliche Kunden ihre Unterkünfte oder Dienstleistungen eintragen können. Als Informationen werden dem Besucher, je nach durch den Partner gebuchten Paket, Informationstexte, Bilder, Adress- und Kontaktdaten, sowie Leistungen des Partners zur Verfügung gestellt.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Anbieter und dem Partner getroffen werden, sind nur in den schriftlichen Vereinbarungen, diesen AGB und der schriftlichen Korrespondenz mit dem Anbieter niedergelegt.
  3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Partners gelten nicht, es sei denn, der Anbieter hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Sofern der Anbieter mit einem Partner in einer laufenden Geschäftsbeziehung steht, gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte mit diesem.
  4. Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB behält sich der Anbieter ausdrücklich jederzeit vor. In für den Partner zumutbaren Fällen, wie insbesondere bei der Änderung der Rechtslage durch Gesetzesänderungen oder gerichtliche Anordnungen und/oder Änderungen, die für den Partner nicht wirtschaftlich nachteilig sind (wie z.B. die Ausweitung des Angebotes durch die Nutzung weiterer Portale), ist der Anbieter berechtigt, diese AGB jederzeit einseitig zu ändern. In allen anderen Fällen werden die Änderungen dem Partner mit einer angemessenen Ankündigungsfrist vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Widerspricht der Partner den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen ab Mitteilung, werden die geänderten oder ergänzten AGB wirksam. Widerspricht der Partner fristgemäß, so ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis entsprechend der in §10 geregelten Kündigungsfristen ordentlich zu kündigen.
  5. Die Vertragsparteien stellen klar, dass Vertragsbeziehungen zu den Besuchern der Portale (nachfolgend auch „Nutzer“ genannt) ausschließlich von dem Partner begründet werden. Der Partner bietet dem Nutzer seine Waren und Dienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Der Partner ist für die gesamte Abwicklung und Betreuung der Vertragsbeziehungen zu den Nutzern hinsichtlich seiner auf den Portalen bzw. über Webseiten Dritter integrierten Produkten wirtschaftlich und rechtlich eigenverantwortlich zuständig. Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen des Anbieters im Geschäftsverkehr aufzutreten. Dem Partner steht dabei frei, ob er mit dem Besucher eine Vertragsbeziehung eingehen will oder nicht.

 

§2 Leistungen des Anbieters, Betrieb und Gestaltung Portale

  1. Der Leistungsumfang des Anbieters beinhaltet die Integration des Partners im Verzeichnis auf seinem Portal www.casa-particular.de insbesondere mit Hilfe von Fotos, Informationstexten und Logo (nachfolgend „Daten“ genannt). Die Leistungen der jeweiligen zu buchenden Pakete können der Leistungsübersicht unter https://www.casa-particular.de/ferienwohnung-eintragen entnommen werden.
  2. Der Anbieter entscheidet eigenverantwortlich darüber, ob und in welchem Umfang die von dem Partner zur Verfügung gestellten Produktdaten auf den Portalen und dem Internetangebot des Anbieters bzw. seiner Kooperationspartner jeweils genutzt werden. Der Anbieter bemüht sich nur die Portale und Kategorien auszuwählen, die zu den jeweiligen Produkten im Einzelnen passen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Dienste zu erweitern, insbesondere weitere Portale oder Kategorien für die Produktpräsentationen hinzuzufügen, die bisherigen Dienste zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen, sofern diese Veränderungen für den Partner zumutbar sind. Dem Anbieter steht es frei, im Zuge des technischen Fortschrittes zur Erbringung der Leistungen auch neuere Technologien, System, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten.
  3. Der Anbieter sorgt für den Betrieb und die Gestaltung der von ihm betriebenen Portale. Auf die Gestaltung und den Betrieb der von Kooperationspartnern betriebenen Portale und Webseiten hat der Anbieter keinen Einfluss. Der Anbieter ist berechtigt, weitere Portale zur Vertragserfüllung in sein Angebot aufzunehmen und/oder bereits vorhandene Portale einzustellen, ohne den Partner darüber informieren zu müssen. Darüber hinaus kooperiert der Anbieter bei der Vertragserfüllung mit weiteren Produktportalen und Internetangeboten anderer Betreiber. Der Anbieter behält sich auch insoweit vor, weitere Kooperationen mit anderen Betreibern einzugehen bzw. Kooperationen gegebenenfalls einzustellen.
  4. Der Anbieter wird im Rahmen der Vertragsausführung gegebenenfalls auch neue Formen von Werbung anbieten. Alle existierenden und neuen Werbeformen, die durch den Anbieter angeboten werden, unterliegen ebenfalls den AGB.
  5. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Kaufentscheidung des potentiellen Kunden und schuldet keinen, wie auch immer gearteten Erfolg gegenüber dem Partner.

 

§3 Leistungspflichten des Partners, Haftung, Vertragsstrafe, Freischaltung

  1. Der Partner verpflichtet sich, die von dem Anbieter erhaltenen Passwörter geheim zu halten und hinreichend gegen unbefugten Zugriff sichern.
  2. Der Partner stellt dem Anbieter innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten in dem vom Anbieter mitgeteilten Format zur Verfügung damit diese entsprechend in den Portalen eingebunden werden können.
  3. Der Partner stellt dem Anbieter Logos, Marken und Markenlogos, Fotos und andere graphische oder schriftliche Darstellungen und Produktbeschreibungen, sowie Links zur Partner-Webseite zur Verfügung, die der vertragsgemäßen Einbindung und Kennzeichnung des Partners oder seines Angebotes dienen, insbesondere zur graphischen Einbindung und Kennzeichnung auf den Portalen des Anbieters. Hiervon sind auch Webseiten erfasst, die im Rahmen einer Kooperation auf die Webseite mit direktem Click-Out zur Webseite des Partners eingebunden haben.
  4. Der Partner verpflichtet sich, sein jeweils aktuelles Logo, sowie Texte und Bilder in ihrer aktuellsten Version zur Verfügung zu stellen.
  5. Die vom Partner angegebene Internetadresse, auf die weitergeleitet werden soll, muss fertig sein, darf nicht vorläufig sein. Es darf keine Seite eingetragen werden, die wiederum automatisch weiterleitet, die über kein eigenes, eindeutiges Angebot verfügt. Es dürfen mit der Verlinkung keine SPAM-Risiken verbunden sein.
  6. Für die Rechteinhaberschaft an der Domain und des Domainnamens der Partner-Webseite (sofern vorhanden) ist ausschließlich der Partner verantwortlich. Der Partner erklärt sich damit einverstanden die Weiterleitung auf seinen angegebenen Link in dem Fall durch den Anbieter sperren und die betreffenden Materialien entfernen zu lassen, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft gegenüber dem Anbieter erhoben werden. Der Partner verpflichtet sich, dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die durch die Abmahnung und durch die Löschung aus dem Portal entstehen.
  7. Der Partner garantiert, dass seine Partner-Website (sofern vorhanden) sowie darin befindliche Inhalte nicht gegen geltendes Recht, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen.
  8. Für den Fall, dass der Anbieter in den vorgenannten Fällen in rechtliche Streitigkeiten involviert wird, welche auf schuldhafte Rechtsverletzungen des Partners beruhen, zum Beispiel durch Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen, verpflichtet sich der Partner, dem Anbieter alle hieraus entstehenden Schäden einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen. Der Partner stellt den Anbieter von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
  9. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner gegenüber dem Anbieter zur Zahlung einer für jeden Fall von derartigen Rechtsverletzungen fällig werdende Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von dem Anbieter nach billigem Ermessen festgesetzt, welche im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung weiterer Schäden wird durch die Zahlung der Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen.
  10. Der Anbieter behält sich vor, Materialien/Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Der Anbieter behält sich ebenfalls vor, das Angebot des Partners ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Partner eigene Programme im Rahmen seines Angebotes arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen oder wenn der Partner gegen Verpflichtungen dieser Vereinbarung verstößt.
  11. Der Partner erhält einmalig sofort nach der ersten Implementierung, bzw. der Freischaltung eine schriftliche Mitteilung darüber (Freigabemitteilung), die auch per E-Mail übersendet werden kann. Daraufhin hat der Partner die bereitgestellte Leistung unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung, danach regelmäßig aber nach eigenem Ermessen selbst zu prüfen und Mängel entsprechend an den Anbieter mitzuteilen. Nach 7 Tagen ohne anders lautende Nachricht, gilt jegliche Implementierung als genehmigt. Der Anbieter weist darauf hin, dass im Fall der Eingabe von Datenänderungen durch den Partner diese erst dann auf dem Portal des Anbieters angezeigt werden, sobald die Änderungen freigegeben wurde.

 

§4 Nutzungsrechte, Garantie, Freistellung

  1. Der Partner räumt dem Anbieter an den zur Verfügung gestellten Daten im Sinne von §3 Ziff. 3 (d.h. Fotos, Beschreibungen, Logos, Marken etc.) für die Laufzeit des Vertrages und darüber hinaus sämtliche zur vertragsgegenständlichen Nutzung auf den Portalen gemäß §2 erforderlichen und räumlich unbeschränkten, einfache Nutzungsrechte ein.
  2. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, die Produktdaten ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, zu verbreiten, auf eigenen und/oder Internetangeboten Dritter öffentlich zugänglich zu machen und für die Einbindung in die Portale und Internetangebote zu bearbeiten, d.h. insbesondere zu kürzen, zu ergänzen, umzugestalten, zu teilen, aus zuschneiden, zu verkleinern, zu vergrößern, zu komprimieren, zu kolorieren oder in sonstiger Weise für den Vertragszweck anzupassen, ganz oder in Teilen mit anderen Bildern und/oder Texten oder sonstigen Werken und Leistungen zu verbinden.

Von der Rechteeinräumung umfasst ist weiterhin:

  • das Recht, die Partner-Daten in den Magazinen und Blogs des Anbieters, sowie Plattformen in sozialen Netzwerken (wie Facebook, Twitter und Google+ etc.) einzubinden
  • das Recht, eines oder mehrere Bilder des Partners als „Teaser“ z.B. auf der Start- oder Themenseite zu nutzen
  • das Recht, die Partner-Daten auf Webseiten Dritter, z.B. externer Kooperationspartner des Anbieters, zu nutzen
  • das Recht, die Partner-Daten über Affiliate-Netzwerke auf Webseiten Dritter zu nutzen
  • das Recht, die Partner-Daten im Zusammenhang mit Social Media Tools, wie z.B. dem Facebook Like Button, zu nutzen
  • das Recht, die Partner-Daten zu Werbezwecken in Online- und Offline Medien zu nutzen sowie
  • das Recht, mit den Logos des Partners während der Laufzeit dieses Vertrages und sechs Monate danach für eigene Zwecke in On- und Offlinemedien zu werben.

Dem Anbieter wird außerdem das Recht eingeräumt, die von dem Partner eingeräumten Nutzungsrechte an mit ihm verbundene Unternehmen zum Zwecke der Vertragserfüllung weiter zu übertragen. Verbundene Unternehmen sind alle gemäß § 15 AktG verbundenen und solche Unternehmen, an denen der Anbieter oder einer seiner Anteilseigner mit mindestens 25% beteiligt sind.

  1. Der Partner garantiert, zu der zeitweisen Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsrechte an den gegenständlichen Produktdaten gemäß Ziff. 1 berechtigt zu sein. Der Partner haftet, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt, dafür, dass Angebot und Vertrieb seiner Waren sowie Veröffentlichung und Nutzung der Produktdaten keine Rechte Dritter (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Lizenzen etc.) verletzen und nicht gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen. Bei der Verwendung von Fotos sichert der Partner zu, dass ihm sämtliche räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Fotos und gegebenenfalls an Personenabbildungen (z.B. von abgebildeten Models) nach Maßgabe von Ziff. 1 eingeräumt wurden. Der Partner versichert weiterhin, dass er über die in Ziff. 1 genannten Rechte an allein und uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist und dass er bisher keine diesem Vertrag entgegenstehende Verfügung getroffen hat und auch nicht treffen wird.
  2. Der Partner stellt den Anbieter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter und den Kosten der Rechtsverfolgung auf erstes Anfordern vollumfänglich frei.

 

§5 Preise/Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt der jeweils gültige Paket-Preis für die gebuchte Leistung im Verzeichnis (ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen), zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Preise, zum Beispiel auch die Preise für Anpassungen, werden zwischen den Parteien im Einzelfall festgelegt. Eine Zahlungspflicht für den Paketpreis besteht ab dem Tag der Buchung der Anzeige jährlich (Ausnahmen sind Sondervereinbarungen zur Laufzeit).
  2. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die bestehenden Preise auch während der Laufzeit der Partnerbeziehungen zu ändern. Die Erhöhung wird dem Partner einen Monat im Voraus der Vertragsverlängerung angekündigt. Der Partner ist berechtigt, innerhalb von einem Monat nach Zugang der Information das Partnerverhältnis schriftlich aufzulösen.
  3. Die vom Anbieter erbrachten Leistungen werden jährlich in Rechnung gestellt, sofern keine anderen Abrechnungszeiträume vereinbart wurden.
  4. Zur Zahlung der Rechnung verpflichtet sich der Partner eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Rechnungsbeträge werden dann nach Rechnungsstellung im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Partners eingezogen. Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einzugsermächtigung erhebt der Anbieter ein angemessenes Bearbeitungsentgelt für administrative Abwicklung und ist berechtigt die weitere Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung einzustellen.
  5. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Partners ist der Anbieter – unbeschadet aller sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen. Ab dem 15. Tag nach Zugang der Rechnung und keinem Zahlungseingang oder bei Widerruf der Einzugsermächtigung oder der Ablehnung einer Lastschrift egal aus welchem Grund, ist der Anbieter berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungspositionen, die Leistung zu stoppen bzw. den Zugang zu sperren.
  6. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäß § 5 Ziff. 6 kommt der Partner in Verzug. Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Ist der Partner in Verzug, kann der Anbieter ferner pauschalierten Ersatz des Verzugsschadens iHv 1% des Nettorechnungsbetrages pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettorechnungsbetrages. Dem Partner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleiben dem Anbieter vorbehalten. Wird ein Kontoeinzug des Anbieters über eine dem Anbieter nach diesem Vertrag zustehende Forderung nicht bedient oder infolge Widerspruchs zurückgebucht, oder wird ein Scheck des Partner von der Bank nicht eingelöst, so ist der Anbieter berechtigt, die dafür angefallenen Bankgebühren zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der Partner ist verpflichtet, den pauschalierten Verzugsschaden sowie die oben angesprochenen Bankgebühren binnen sieben Tagen ab dem Tag der Mahnungserstellung zusammen mit dem fälligen Rechnungsbetrag an den Anbieter zu zahlen. Der Versand der Mahnung erfolgt, wie bei der Rechnung, grundsätzlich per E-Mail an die vom Partner angegebene Kontaktadresse.
  7. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
  8. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber dem Anbieter schriftlich zu erheben. Die Rechnungen gelten als vom Partner genehmigt, wenn ihnen nicht drei Wochen nach Zugang widersprochen wird.
  9. Die Abrechnung der Kosten für die Paketbuchung erfolgt für den vereinbarten Leistungszeitraum im Voraus.
  10. Die grundsätzliche Einrichtung des Partner-Accounts sowie die standardmäßige Einbindung der Daten ist kostenlos. Der Anbieter behält sich vor, bei Dienstleistungen sowie aufwendigen Katalog- oder Formatanpassungen des durch den Partner gelieferten Materials (Logos, Bilder, Texte und Daten) mit besonderen technischen Anforderungen ein Honorar zu berechnen. Das jeweils aktuelle Honorar ergibt sich aus einer dann zu treffenden individuellen Vereinbarung. Das Honorar beträgt mindestens 89,00 EUR zzgl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Stunde, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

§6 Gewährleistung

  1. Kontaktzahlen der Portale sind in der Regel sehr unregelmäßig und werden nicht garantiert. Der Zugang zu den Portalen ist grundsätzlich 24 Stunden, 365 Tage im Jahr erreichbar. Ausgenommen sind Zeiten für vom Anbieter unverschuldete technische Ausfälle und/oder Wartungsarbeiten. Eine durchschnittliche Verfügbarkeit pro Jahr von 100% kann nicht gewährleistet werden.
  2. Das Portal-System kann Einschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen, die in der Natur der Nutzung des Internets und elektronischer Kommunikationsmedien liegen. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Störungen der Leistungserbringung oder andere Schäden infolge solcher Probleme.

 

§7 Haftung und Haftungsfreistellung

  1. Soweit eine Haftung vom Anbieter Verschulden voraussetzt, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund eine Haftung in Betracht kommt. Im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter jedoch auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Partners aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus ist jegliche Haftung ausgeschlossen, damit auch für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Partners, die z.B. durch Ausfall von EDV-Anlage, Servern, fehlerhafte Funktion von Programmen oder Datenverlust entstehen.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer und Subunternehmer des Anbieters. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Für den Fall des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bloße Angaben, Erklärungen oder Auskünfte gelten nicht als zugesichert. Eine Zusicherung muss ausdrücklich als solche benannt werden.
  4. Zur Ermittlung von Schäden, hieraus sich ergebenden Forderungen und zur Ermittlung von Forderungen aus Gewährleistungsansprüchen ist ein von beiden Vertragsparteien gemeinschaftlich zu benennender neutraler Gutachter zu bestellen, der für die Parteien verbindlich entscheidet, sofern sein Gutachten nicht offenkundig unzutreffend ist.
  5. Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit und Aktualität von Angaben und Produktdaten des Partners, wie Produktnamen, -beschreibungen, -bezeichnungen oder Preisauszeichnungen.
  6. Der Anbieter übernimmt die Sicherung der eigenen Systeme mit dem der im Datenverkehr üblichen und erforderlichen Sorgfalt. Die Absicherung entspricht jeweils dem neusten Stand der Technik. Für unzulässige Zugriffe durch Hacker oder neue, unbekannte Viren, trojanische Pferde, etc. kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

 

§8 Wohlverhalten, Vertraulichkeit, Vertragserfüllung durch Dritte, Abtretung

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus einander gegenseitig zu respektieren und sich gegenseitig loyal zu verhalten. Eine Partei wird sich insbesondere nicht öffentlich negativ über die Andere und deren Leistungen äußern. Die genannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort.
  2. Dem Anbieter werden bei Vertragsschluss die Kontaktdaten einschließlich der E-Mail Adresse und Ansprechpartner des Partners durch den Partner mitgeteilt. Jegliche Nachteile, die dem Partner dadurch entstehen können, dass er im Falle einer Änderung der Kontaktdaten welche dem Anbieter nicht unverzüglich mitgeteilt worden sind, trägt der Partner. Dies gilt auch für den Fall, dass der Partner aufgrund falsch angegebener oder nicht mehr verfügbaren E-Mail Adresse für den Anbieter unerreichbar ist. Die vom Anbieter an die vom Partner angegebenen und nicht geänderten Kontaktdaten versandten Erklärung gelten gleichwohl als richtig versandt und im Falle des dortigen Zugangs dem Partner als zugegangen.
  3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erlangten Kenntnisse, welche vertraulich sein könnten, insbesondere Kenntnisse über Statistiken, Kundenbeziehungen, Klickzahlen vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, soweit nicht in diesen AGB anders geregelt. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, einzelne oder gesamte Leistungsverpflichtungen mit Hilfe von Dritten zu erbringen oder an Dritte abzutreten. Das gilt auch für das gesamte Vertragsverhältnis. Eine Abtretung teilt der Anbieter dem Partner vorab schriftlich mit. Widerspricht der Partner der Abtretung nicht innerhalb von 30 Tagen, gilt die Abtretung an den Dritten als genehmigt und das Vertragsverhältnis besteht mit dem Dritten in dem abgetretenen Umfang fort.

 

§9 Datenschutz

  1. Der Partner nimmt davon Kenntnis, dass der Anbieter Daten aus dem Vertragsverhältnis nach §28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.
  2. Der Anbieter wird dem Partner auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Dasselbe gilt für das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung. Der Anbieter wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Partners ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als der Anbieter verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Partner nicht widerspricht.
  3. Der Anbieter erhebt und speichert außerdem automatisch nicht personenbezogene Daten zur Auswertung des Click- und Navigationsverhaltens des Nutzers auf eigenen sowie Fremdservern, wie einen Ausschnitt der IP-Adresse des Nutzers. Die Erhebung und Speicherung dient ausschließlich systembezogenen und statistischen Zwecken.
  4. Der Anbieter weist den Partner ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr mit dem Partner zu kontrollieren.

 

§10 Vertragsdauer, Kündigung

  1. Die Mindestlaufzeit eines Vertrages beträgt ein Jahr (sofern nicht anders verabredet). Der bestehende Vertrag kann jeweils mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende des letzten Monats der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Bei verkürzten Vertragslaufzeiten wird eine gesonderte Kündigungsfrist vereinbart. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ein wichtiger Grund ist jedenfalls die nicht nur vorübergehende Geschäftsaufgabe oder die Beantragung des Insolvenzverfahrens des Partners. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen des Anbieters oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht des Partners.
  3. Sämtliche Daten des Partners werden nach Wirksamkeit einer Kündigung und vollständiger Bezahlung aller offenen Zahlungsverpflichtungen unverzüglich gesperrt und nach Ablauf der einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Der Anbieter übernimmt nicht die Verpflichtung, die Daten des Partners unmittelbar bei Vertragsende zu löschen. Der Partner ist berechtigt, die Löschung der des Partners unmittelbar bei Vertragsende zu löschen. Der Partner ist berechtigt, die Löschung der Daten in einer angemessenen Frist zu verlangen.

§11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht ohne Berücksichtigung des UN-Kaufrechts (CISG).

München, 10. März 2014